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HESSEN
EuGH-Entscheidung Glücksspielmonopol
08.09.2010 - Land
Themengebiet: Außenpolitik, Soziales, Verbraucherschutz, Menschen
EuGH-Entscheidung Glücksspielmonopol

„Es ist begrüßenswert, wenn der Europäische Gerichtshof die Frage der Suchtbekämpfung in den Vordergrund seiner heutigen Entscheidung stellt. Eine Neuregelung des Glückspielwesens muss aber vor allem den Schutz der Verbraucher vor unseriösen Glücksspielanbietern gewährleisten“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Christean Wagner, zur heutigen Entscheidung des EuGH zum Glücksspielmonopol.

Die Folge der EuGH-Entscheidung zum Glücksspielmonopol dürfe aber nicht zu Nachteilen für die ehrenamtlichen Aufgaben der Vereine und Verbände führen, die aus den staatlichen Lotterieeinnahmen gefördert werden. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass das ehrenamtliche Engagement in Sport und Kultur nicht durch diese Entscheidung leiden muss. Auch unter diesem Gesichtspunkt werden wir eine kritische politische und juristische Überprüfung der EuGH-Entscheidung vornehmen“, betonte Wagner.

Jede weitere Aussage zu einer Neuregelung müsse sich am Inhalt der Entscheidung orientieren. Offenkundig habe der EuGH staatliche Monopole im Glücksspielbereich „zum Schutz der Verbraucher ausdrücklich als sinnvoll und zulässig erachtet, wenn diese nachvollziehbar ausgestaltet werden. Auch daran muss sich die Neuordnung orientieren“, so Wagner.

Schlagworte: Außenpolitik, Christean Wagner, Soziales, Verbraucherschutz, Menschen, Sucht
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