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Dr. Christean Wagner und Wolfgang Greilich zum Thema Islamischer Religionsunterricht
15.08.2012 - Land
Themengebiet: Schule
Dr. Christean Wagner und Wolfgang Greilich zum Thema Islamischer Religionsunterricht
Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP im Hessischen Landtag, Dr. Christean Wagner und Wolfgang Greilich, haben zur Einführung des Islamischen Religionsunterricht an hessischen Schulen folgende Erklärung abgegeben:

1. Nach Artikel 7 des Grundgesetzes hat eine Religionsgemeinschaft den einklagbaren Anspruch auf Erteilung von bekenntnisorientiertem Religionsunterricht.
 
2. Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP, wonach Islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache an hessischen Schulen eingeführt wird, wenn es einen legitimierten Ansprechpartner gibt, treibt die Landesregierung dieses Ziel mit großer Sorgfalt voran. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wurden vier Gutachten eingeholt. Diese werden jetzt durch die Landesregierung abschließend bewertet.
 
3. Im Verwaltungsverfahren wird sichergestellt, dass der Unterricht in absoluter Übereinstimmung mit unserer verfassungsmäßigen Ordnung erteilt wird. Auch nach Abschluss dieses Verfahrens wird dies durch die staatliche Aufsicht über das gesamte Schulwesen gewährleistet.
 
4. Für die Koalition aus CDU und FDP steht fest, dass selbstverständlich eine Einflussnahme anderer Staaten auf den Religionsunterricht ausgeschlossen ist. Religionsgemeinschaften, die erfolgreich ein auf Einrichtung eines bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts gerichtetes Verwaltungsverfahren abschließen wollen, müssen die hierfür erforderliche Unabhängigkeit gewährleisten.
CDU Fraktion Hessen
Volker Bouffier
Peter Beuth