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CDU HESSEN

HESSEN

Antragsberatung

Die Anträge des Landesvorstandes (Erläuterungen siehe unten) sowie die sonstigen Anträge sind auf dem 103. Landesparteitag in Willingen beraten und mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten angenommen worden.

Erläuterung zu den Anträgen des Landesvorstandes:

Antrag I:

Antrag I schließt eine Regelungslücke in der Satzung der CDU Hessen. Neben der Bildung und der Zusammenfassung eines Stadt- und Gemeindeverbandes ist nunmehr auch die Möglichkeit der Auflösung eines Stadt- und Gemeindeverbandes geregelt. Diese könnte nunmehr durch einen einfachen Beschluss des Kreisvorstandes ergehen.

Antrag II:

Antrag II regelt die Kandidatenaufstellung bei zusammengelegten Stadt- und Gemeindeverbänden. Dabei liegt der Schwerpunkt bei Abstimmungen über die Kandidatenaufstellung auf der Abgrenzung der Wahlkreise. Durch den neu eingefügten Passus soll auf diese Abgrenzung und auf das damit einhergehende Wahlverfahren hingewiesen werden.

Antrag III:

Die in Antrag I genannte Regelungslücke wird in Antrag III auch für die Ortsverbände geschlossen.

Antrag IV:

Die Änderungen des Antrages IV haben eine Klarstellung, sowie die Vermeidung von Missverständnissen zur Folge. Dabei wird insbesondere die alleinige Zuständigkeit des Kreisverbandes bei der Kontoeröffnung und -führung besser herausgestellt.

Antrag V:

Mit den Änderungen des Antrages V soll eine bessere Übersichtlichkeit über die vom Kreisverband abzuführenden Mittel hergestellt werden. Die bereits aufgeführten Beitragsanteile an den Bundes- und Landesverband werden um die Umlagen an den Landesverband ergänzt.

Antrag VI:

Um auch eine Klarstellung bzw. Übersichtlichkeit im Verhältnis zwischen Kreisverbänden und Stadt- und Gemeindeverbänden zu erreichen sollen mit Antrag VI die in Antrag V genannten Umlagen auch hier ergänzt werden.

Antrag VII:


Mit Antrag VII soll die Möglichkeit einer Vereinfachung der Regelung der Beitragsanteile geschaffen werden. Eine Dynamisierung der Beitragsanteile entbindet die Kreisverbände von Pflicht einer erneuten Beschlussfassung. Notwendige Beitragserhöhungen können direkt mit den Stadt- und Gemeindenverbänden verrechnet werden, so dass ein kontinuierlicher Weitergabeprozess entsteht, der größere Beitragssprünge unterbindet.

Antrag VIII:


Antrag VIII gleicht die Satzung der CDU Hessen dem Bundesstatut der CDU Deutschland an. Die Entscheidungsfindung für nicht unerhebliche finanzwirksame Entscheidungen erfährt durch den Landesausschuss eine höhere Legitimation. Zudem werden die Kreisverbände am Entscheidungsprozess umfassende beteiligt.

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